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++ BMDV unterstützt Städte, Kommunen und Gemeinden bei der Beschaffung von E-Fahrzeugen und notwendiger Ladeinfrastruktur ++

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert in Kürze wieder die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die zu deren Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur. Der nächste Förderaufruf wird voraussichtlich Anfang Juni veröffentlicht – antragsberechtigt sind Kommunen.

Kommunen nehmen beim Klimaschutz eine Vorreiterrolle ein. Daher ist es besonders wichtig, sie bei der Umstellung auf klimaneutrale Flotten zu unterstützen.

Skizzen zum Vorhaben können über das easy-Online-Förderportal eingereicht werden, die genauen Termine folgen zeitnah.

Gefördert werden:

  • Die Fahrzeugklassen M1 (Pkw, u.a. zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz), L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge) sowie
  • die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur

Der Mindestförderbetrag beträgt 25.000 Euro, die maximale Zuwendung pro antragstellende Kommune 500.000 Euro (brutto). Stellen die Zuwendungen keine Beihilfe dar, kann die Förderquote 90 Prozent betragen, bei Fahrzeugen, die im wirtschaftlichen Bereich einer Kommune eingesetzt werden, sind es 40 Prozent.

Informationen zur Förderrichtlinie

Die Förderung erfolgt auf Basis der aktuellen Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Sie wurde am 24. Dezember 2020 im Bundesanzeiger (BAnz) veröffentlicht. Bis 2025 steht damit eine Fördergrundlage bereit.

 

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