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++ Vorfahrt für E-Kennzeichen: EmoG-Bericht 2021 veröffentlicht ++

Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) erleichtert Kommunen, Anreize für Elektromobilität vor Ort zu schaffen. E-Fahrzeugen können besondere Privilegien eingeräumt werden – eigene, gebührenfreie Parkplätze beispielsweise oder das Fahren auf der Busspur. Ziel ist, den Umstieg auf E-Antriebe attraktiver zu machen und kommunale Ziele zum Klimaschutz und Luftreinhaltung schneller zu erreichen.

Das EmoG ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Alle drei Jahre evaluiert ein Fachgremium im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), koordiniert durch die NOW GmbH, seinen Umsetzungsstand in den Kommunen. Nun ist der zweite Bericht erschienen. Er erhebt Probleme bei der Umsetzung vor Ort, beschreibt die aktuelle Entwicklung elektrischer Mobilität in Deutschland und Europa, bildet den aktuellen Diskussionsstand in Kommunen und Fachkreisen ab und identifiziert Verbesserungs- und Anpassungsoptionen für das Gesetz.

Kurt-Christoph von Knobelsdorff, Geschäftsführer und Sprecher der NOW GmbH: „Das EmoG hat die Kommunen während des Hochlaufs der E-Mobilität begleitet und unterstützt – nun ist es wichtig, die Rahmenbedingungen mit der sich wandelnden Klimapolitik auf nationaler und europäischer Ebene in Einklang zu bringen und fortzuentwickeln, um einen effektiven Beitrag leisten zu können und die Attraktivität alternativer Antriebe in der Bevölkerung weiter zu unterstützen.“

 

Ergebnisse auf einen Blick: Verbesserungs- und Anpassungsbedarfe

Ziel der Gespräche mit Interessensvertreterinnen und -vertretern aus Bundesministerien, Kommunen und Fachverbänden war es, Verbesserungs- und Anpassungsbedarfe des Gesetzes herauszuarbeiten. Nachfolgend eine Zusammenfassung der Ergebnisse:

Anwendungsbereiche des EmoG

  • Plug-in-Hybride unterstützen den Markthochlauf der Elektromobilität als Übergangstechnologie. Empfohlen wird, sie weiterhin im Anwendungsbereich des EmoG zu belassen, dies jedoch an eine Fortentwicklung der aktuell geltenden Umweltkriterien zu knüpfen, unter anderem könnte die elektrische Reichweite auf mindestens 60 Kilometer erhöht werden.
  • Um die elektrifizierte City-Logistik und den ÖPNV in den Kommunen zu unterstützen, sollten Nutzfahrzeuge und Busse ebenfalls E-Kennzeichen erhalten können.

Empfohlene Maßnahmen vor Ort

  • Parkflächen für E-Fahrzeuge kennzeichnen, konsequent gegen Falschparkende vorgehen.
  • Schaffen von E-Auto-Zonen – vor allem in Kombination mit Fahrradzonen könnten so Null-Emissions-Zonen entstehen.
  • Ladeinfrastruktur visuell sichtbar machen, um die Wege zur nächsten Ladesäule zu verkürzen.

Umsetzungsstand des EmoG in den Kommunen

  • Das EmoG ist inzwischen der Mehrzahl der Kommunen bekannt (70 Prozent). Dies ist eine deutliche Entwicklung im Vergleich zur letzten Befragung.
  • 74 Prozent der Kommunen, die sich an der Befragung beteiligt haben (631 deutsche Kommunen ab 5.000 Einwohnern), räumen E-Fahrzeugen Privilege beim Parken ein. Weitere 7 Prozent planen dies für 2022. In einem Viertel der Kommunen wurden für E-Fahrzeuge reduzierte Parkgebühren eingeführt.
  • Die bereits aktiven Kommunen benannten vor allem die finanzielle und personelle Ressourcenbindung als Herausforderung. In den nicht aktiven Kommunen werden vor allem „mangelnde Möglichkeiten zur Umsetzung“ (43 Prozent) genannt: es fehlt hier beispielsweise an Parkraum oder Busspuren, die für E-Fahrzeuge beansprucht werden könnten.

Die NOW erarbeitet derzeit einen EmoG-Umsetzungsleitfaden für Kommunen, der in Kürze erscheinen wird.

Download aktueller EmoG-Bericht 2021 (PDF)

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